Kriterien

BVF Akademie des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
Kriterien für die Vergabe einer BVF Akademie-Empfehlungszertifizierung

Grundbedingung für die Erteilung einer Empfehlungszertifizierung der BVF Akademie ist die Ausrichtung der Veranstaltung durch einen ärztlichen Träger oder eine berufsständische Organisation. Veranstaltungen folgender Veranstalter können empfohlen werden:

  • Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen, nationale und internationale Fachgesellschaften;
  • Universitätskliniken, akademische Lehrkrankenhäuser oder offizielle Weiterbildungsinstitutionen;
  • Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen mit anerkannter Relevanz des Fortbildungsinhalts bzw. der Fortbildungsmethode;
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF);
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).


Veröffentlichung in der Zeitschrift FRAUENARZT und im Online-Veranstaltungskalender des BVF

Mit der Vergabe einer Empfehlungszertifizierung wird Ihre Veranstaltung mit dem Zusatz "BVF Akademie empfohlen" im Kongresskalender der Fachzeitschrift FRAUENARZT veröffentlicht. Zudem erfolgt die Veröffentlichung im Veranstaltungskalender des Berufsverband der Frauenärzte e.V.

Wichtiger Hinweis

Der Kongresskalender im FRAUENARZT erscheint in den Ausgaben Januar, April, Juli und Oktober, der Online-Kongresskalender des BVF wird monatlich aktualisiert.

Abgabeschluss

Abgabeschluss für die Heftproduktion ist jeweils der 12. des Vormonats der Druckausgabe (Abgabe am 12.03., 12.06., 12.09. und 12.12.)

Abgabeschluss für den Online-Kongresskalender ist jeweils der 12. des Vormonats. Es sind keine Ausnahmen möglich.

Logonutzung "BVF Akademie" und "BVF Akademie empfohlen"

Mit der Zertifizierungsbestätigung der BVF Akademie hat der Veranstalter das Recht, die von der BVF Akademie ausgesprochene Empfehlung an die Teilnehmer weiterzugeben und die Formulierung „BVF Akademie empfohlen“ mit dem Logo der BVF Akademie des Berufsverband der Frauenärzte e.V.  in Einladungen, Programmen und Teilnahmebescheinigungen abzudrucken bzw. auf der Veranstaltungshomepage abzubilden. Wir stellen Ihnen gerne den Schriftzug und das Logo als Datei zur Verfügung, melden Sie sich bei Bedarf.

Wichtiger Hinweis: Im Programm muss eindeutig gekennzeichnet sein, wer Veranstalter ist. Wenn die BVF Akademie des Berufsverband der Frauenärzte e.V. nicht selbst Veranstalter ist, muss deutlich zwischen dem Veranstalter und der BVF Akademie differenziert werden.

Gebühren

Pro Antrag können Sie für eine Veranstaltung bis zu 3 Veranstaltungstermine bzw. 3 Veranstaltungsorte benennen. Bei mehr Terminen bzw. Orten verwenden Sie bitte einen zusätzlichen Antrag. Handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe mit Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs ist für jeden Veranstaltungsteil ein Antrag auszufüllen.

Die Gebühr pro Antrag beträgt 245,- Euro zzgl. MwSt. Die Bearbeitungsgebühr wird per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Rechnung wird Ihnen zusammen mit der Zertifizierungsbestätigung zugestellt.

Bearbeitungszeit

Die Prüfung und Bearbeitung dauert in der Regel ca. 3 – 4 Wochen. Sollten wir noch Fragen haben bzw. sollten wir noch Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Einzureichende Unterlagen

Für die Begutachtung benötigen wir neben dem ausgefüllten Antrag ein Programm bzw. einen Programmentwurf der Veranstaltung, aus dem folgende Angaben hervorgehen:

  • Titel der Veranstaltung
  • Detaillierte Themenangabe mit Referenten
  • Termin der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort
  • Wissenschaftliche Leitung
  • Genaue Anschrift des Veranstalters
  • Kontaktperson für Informationen zur Veranstaltung/Anmeldung

Die Unterlagen werden BVF-intern einer inhaltlichen/wissenschaftlichen Prüfung unterzogen.