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Zertifizierung Info

Der Beirat und die Geschäftsführung der FBA Frauenärztlichen Bundesakademie GmbH haben bei einer Arbeitstagung im Dezember 1997 neue Richtlinien zur wissenschaftlichen Begutachtung und Empfehlung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Frauenärzte erarbeitet.

Die Zertifizierung durch die FBA Frauenärztliche Bundesakademie richtet sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Grundbedingung ist die Ausrichtung der Veranstaltung durch einen ärztlichen Träger oder eine berufsständische Organisation.


Kriterien zur Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen durch die FBA Frauenärztliche Bundesakademie.

Prädikat  Thematik nach den Schwerpunkten der FBA

Empfohlen 

  Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, des Berufsverbandes der Frauenärzte bzw. der Ärztekammern und/oder Kassenärztlichen Vereinigungen sowie nationaler und internationaler Fachgesellschaften

  • Veranstaltungen der Universitätskliniken, akademischen Lehrkrankenhäuser oder offizieller Weiterbildungsinstitutionen

  • Themenbezogene Gruppenarbeit nach den Richtlinien der Bundesärztekammer

  • Kontinuierliche berufsbegleitende Gruppen

Prädikat  Thematik frei

Anerkannt 

 Art der Veranstaltung
  • Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen mit anerkannter Relevanz des Fortbildungsinhalts bzw. der Fortbildungsmethode



Zertifizierungsbestätigung
Mit der Zertifizierungsbestätigung der FBA erhält der Veranstalter das Recht, die von der FBA ausgesprochene Empfehlung an die Teilnehmer weiterzugeben und eine entsprechende Formulierung in Einladungen, Programmen und Teilnahmebescheinigungen abzudrucken. Zur Vergabe von CME-Punkten ist die FBA GmbH nicht berechtigt, dies wird aber angestrebt im Rahmen der Neustrukturierung innerhalb der Ärztekammern.

Die zertifizierte Veranstaltung wird – sofern der Antrag rechtzeitig eingereicht wird – in der nächstfolgenden Ausgabe der Zeitschrift FRAUENARZT im Kongresskalender mit Themenangabe und Kontaktadresse bekannt gegeben. Auf die Empfehlung durch die FBA GmbH wird gesondert hingewiesen. Abgabeschluss für die Heftproduktion ist jeweils der 12. des Vormonates (also z.B. 12.04.05 für die Mai-Ausgabe).

Vorgehensweise
Pro Veranstaltung muss ein Antrag inkl. Bearbeitungsgebühr eingereicht werden. Die Zertifizierung hat max. für 1 Jahr Gültigkeit und muss bei Veranstaltungsreihen (ein Thema mit mehreren Terminen) jährlich neu beantragt werden.

Antrag
Bitte verwenden Sie unseren Zertifizierungsantrag im PDF-Format und schicken Sie uns diesen Antrag mit den vollständigen Unterlagen per Post oder per Fax. Sie finden diesen Zertifizierungsantrag auch in jeder Ausgabe der Zeitschrift FRAUENARZT im Ressort Fortbildung + Kongress im Anschluss an den Kongresskalender.

Einzureichenden Unterlagen
Für die Begutachtung benötigen wir die vollständig eingereichten Unterlagen, d.h. auch ein Programm bzw. dessen Entwurf (Konzept, Druckfahne etc.) oder eine Einladung. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Titel der Veranstaltung
  • Detaillierte Themenangabe mit Referenten
  • Beginn und Ende der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort
  • wissenschaftliche Leitung
  • genaue Anschrift des Veranstalters
  • Kontaktperson für Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung

Bearbeitungszeit
Die Begutachtung durch unseren Fortbildungsbeauftragten dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert.

Gebühr
Für die Begutachtung und wissenschaftliche Prüfung stellt die FBA GmbH einen Unkostenbeitrag in Höhe von € 115,-- in Rechnung. Die Bearbeitungsgebühr ist per Vorauskasse fällig und wird per Lastschrift (Bankeinzugsverfahren) abgebucht. Die Rechnung wird im Anschluss, zusammen mit der Zertifizierungsbestätigung, zugestellt.

Ansprechpartnerin bei der FBA
Nikola Meinersmann, Tel. (089) 54880779-90, Fax (089) 54880779-99, E-Mail fba@fba.de

Informationen zur Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen können Sie hier als PDF downloaden.